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Es kommt immer häufiger zu Klagen im Bereich des Internets. Hierbei tritt die Verletzung von Namensrechten bei der steigend Anzahl von Namens- (Domain-) Reservierungen immer mehr in den Vordergrund. Entscheidend ist die Auslegung des §12: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 12 Namensrecht.
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, daß ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

In der anschliessenden Gerichtsurteilesammlung können sie zahlreiche Urteiltexte einsehen.

(Für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen übernehmen wir keine Verantwortung)

INTERNET Gerichtsurteile (Domain / Namenrechte, ect...)